§ 1
Die bisher dem Ministerium des Innern unterstellte Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft wird zu einem selbständigen Ministerium für Staatssicherheit umgebildet. Das Gesetz vom 7. Oktober 1949 über die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 2) wird entsprechend geändert.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Berlin, den 8. Februar 1950
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Das vorstehende, vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer unter dem 10. Februar 1950 ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet.
Berlin, den 18. Februar 1950
Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik
W. Pieck
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Zit. n.: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, 1950, Nr. 15, 21. Februar 1950, S. 95.
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