»(...) Nach wochenlanger Spannung ist gestern von Seiten dreier Besatzungsmächte die Währungsreform in Westdeutschland verkündet worden. Mit tiefem Bedauern haben wir davon Kenntnis genommen, dass es nicht möglich war, eine Einigung unter allen Alliierten über eine Währungsreform in ganz Deutschland zu erzielen. Daran, dass dies nicht geschehen ist, konnte und kann Berlin nichts ändern. Für uns ergibt sich aber die Notwendigkeit, uns mit denen sich dadurch für Berlin ergebenden Schwierigkeiten auseinanderzusetzen.
Der Magistrat – das darf ich in seinem Namen sagen – wird alles tun, um das Berliner Leben reibungslos zu erhalten. Selbstverständlich bleibt bis zu einer für Berlin maßgebenden Währungsreform alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel, wie bisher, die Reichsbanknote, die Marknote, die Rentenmarknote und die -münze. Alle öffentlichen Dienststellen und Betriebe, insbesondere alle Geschäfte, die mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs handeln, sind verpflichtet, die gesetzlichen Zahlungsmittel wie bisher nach den bestehenden Vorschriften in Zahlung zu nehmen.
Ebenso darf die Berliner Bevölkerung überzeugt sein, dass die Lebensmittelversorgung gesichert ist. Angstkäufe dienen nicht nur nicht dem einzelnen Käufer, sondern bedeuten auch ein Verbrechen an der Allgemeinheit. Wir haben – das möchte ich hier ausdrücklich feststellen – zu unserer Befriedigung gehört, dass nach Verlautbarung von Seiten der Westmächte, wie von sowjetischer Seite, der Güterverkehr und damit die Versorgung Berlins gesichert werden sollen. (...)«
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