Elisabeth Selbert, Rundfunkansprache, 19. Januar 1949 (Auszug)

»Meine verehrten Hörerinnen und Hörer,
der gestrige Tag, an dem im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates in Bonn dank der Initiative der Sozialdemokraten die Gleichberechtigung der Frau in die Verfassung aufgenommen worden ist – dieser Tag war ein geschichtlicher Tag, eine Wende auf dem Wege der deutschen Frauen der Westzonen. Lächeln Sie nicht! Es ist nicht falsches Pathos einer Frauenrechtlerin, das mich so sprechen lässt. Ich bin Jurist und unpathetisch und ich bin Frau und Mutter und zu frauenrechtlerischen Dingen gar nicht geeignet. (...)

Das Bürgerliche Gesetzbuch in seinen Tendenzen widerspricht in einer ganzen Reihe von Bestimmungen der Würde und der Wertigkeit einer persönlichkeitsbewussten Frau, die heute nicht mehr aus der Obhut und der Biedermeier-Szene eines guten Elternhauses, sondern aus dem harten Berufsleben heraus in die Ehe tritt, und die in den langen Jahren und besonders in den letzten Jahren die ganze Härte des Lebens erfahren hat.

Können Sie daher ermessen, was die Gleichberechtigung bedeutet und welches Empfinden der gestrige Tag gerade auch in mir ausgelöst hat? Mein Kampf im neuen staatlichen Leben und ganz besonders bei der Schaffung dieser Verfassung galt daher ganz bewusst der Reform des Familienrechtes, und diese haben wir durch die neue Verfassung nunmehr ausgelöst. Dem neuen kommenden Bundestag wird die Verpflichtung auferlegt, bis zum Jahre 1953 – früher ist eine solche gesetzgeberische Reform nicht zu machen – die Gleichstellung der Frau zu verwirklichen und alle entgegenstehenden Bestimmungen aufzuheben.

Mein Appell gilt den Frauen, die diese Zusammenhänge noch nicht gesehen haben, die politisch noch nicht erwacht sind. Und – eine große Aufgabe ist es für den kommenden Bundestag, auch für die Frauen, die Reformen des Gesetzes mitzuerarbeiten. Die Frauen, die heute das Schwergewicht der Wählerschaft darstellen und im demokratischen Staat infolgedessen auch eine ganz besondere Verantwortung tragen, sie müssen mithelfen. Eine große Zahl von weiblichen Abgeordneten muss im neuen Bundestage diese Reform durchführen, mit der nötigen fraulichen Reife, mit dem klaren Blick für politische Zusammenhänge muss sie helfen, das Werk der Befreiung der Frau endgültig zu vollenden. (...)«


Die vollständige Rede ist abgedruckt in:

Barbara Böttger, Das Recht auf Gleichheit und Differenz. Elisabeth Selbert und der Kampf der Frauen um Art. 3.2 Grundgesetz, Münster 1990, S. 225 ff.

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