Stiftung Deutsche Kinemathek
Filmmuseum Berlin


Entgeltordnung vom 28.12.2001
 

§ 1

1)

Für die Benutzung von Archivalien, die Wiedergabe von Archivalien - unbeschadet der Ansprüche Dritter -, für die Nutzung der Bibliothek sowie für den Besuch des Filmmuseums der Stiftung Deutsche Kinemathek werden Entgelte und Preise entsprechend der Anlage erhoben.

2)

Darüber hinaus sind der Stiftung Deutsche Kinemathek sonstige entstehenden Kosten zu erstatten.

 

§ 2

1)

Bei einfachen mündlichen und schriftlichen Auskünften werden keine Entgelte erhoben.

 

§ 3

1)

Von der Zahlung der Entgelte für die Nutzung von Archivalien können befreit werden:
a) Erwerbslose, Sozialrentner, Versorgungsempfänger von Sozialhilfe, wenn sie in begründeter eigener Sache tätig werden.
b) wissenschaftliche Benutzer

2)

Die Befreiung ist in der Regel nicht möglich, wenn die Genannten berechtigt sind, die Entgelte Dritten aufzuerlegen.

3)

Beauftragte der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien sind befreit. Weitere Befreiungen sind in Einzelfällen gesondert geregelt, z. B.: Nutzung von Archivalien für Ausstellungszwecke öffentlicher Museen.

 

§ 4

1)

Die Stiftung Deutsche Kinemathek kann bei der Überlassung von Archivalien an deren Rechteinhaber eine Beteiligung von bis zu 50 % an den Kosten der konservatorischen Sicherung beanspruchen, sofern die Archivalien gewerblich genutzt werden sollen.

2)

Die Entgeltordnung tritt am 1.1.2002 in Kraft.



Anlage zur Entgeltordnung der Stiftung Deutsche Kinemathek vom 28.12.2001, gültig ab 01.01.2002

1.

Benutzung von Archivalien in den Räumen der Kinemathek

1.1.

Karten, Fotos, Plakate, Tonträger, Schriftgut und andere Archivalien
(deren Format oder Überlieferungsform besonderen Aufwand erfordert)

p/angef. Tag

€ 25,00

1.2.

Technische Geräte (Projektoren, Kameras u. a.), Modelle, Kostüme

p/angef. Tag

€ 40,00

1.3.

Sichtung von Kinofilmen am Projektionstisch, Videofilme oder Tonträger

p/angef. Stunde

€ 15,00

2.

Benutzung von Archivalien außerhalb

2.1.

jede nach auswärts versandte Archivalieneinheit

 

€ 5,00

2.1.1.

jede Fotokopie von Blatt- oder Bildvorlagen sowie von Mikrofilm-/Mikrofichevorlagen

DIN A 4
DIN A 3

€ 0,30
€ 0,50

2.1.2.

Bearbeitungsgebühr Fotokopienanfertigung

p/angef. Stunde

€ 20,00

2.2.

Für den Filmverleih gelten gesonderte Entgelte, die entsprechend zu erfragen sind.Zur Orientierung gelten:

Rechte SDK
- 35 mm, 16 mm-Film/Beta SP/ Digi Beta, etc.

 

 

 

0 - 500 m

 

€ 36,00

 

500 - 1000 m

 

€ 50,00

 

1000 - 2500 m

 

€ 105,00

 

2500 - ....... m

 

€ 125,00

 

Rechte bei Dritten
- 35 mm, 16 mm-Film/ Beta SP / Digi Beta, etc.

 

 

 

0 - 500 m

 

€ 20,00

 

500 - 1000 m

 

€ 25,00

 

1000 - 2500 m

 

€ 50,00

 

2500 - ....... m

 

€ 65,00

2.2.1

Reparatur von Kopienschäden

p/angef. Stunde

€ 30,00

2.3.

Tonträger

p/angef.
Wiedergabeminute

€ 1,00

3.

Bearbeitung von Anfragen; Heraussuchen von Aufnahmen aus Schaufilmen

3.1.

Erteilung einer schriftlichen Auskunft

p/angef. 1/2 Stunde

€ 15,00

3.2.

Heraussuchen von Daten aus Dateien in maschinenlesbarer Form

p/angef. 1/2 Stunde

€ 20,00

3.3.

Heraussuchen von Aufnahmen aus Schaufilmen
(Kino- und Videofilme, DVDs, CD-Roms)

p/angef. 1/2 Stunde

€ 15,00

4.

Wiedergabe von Archivalien in Film/Fernsehen/Druck
(ohne Berücksichtigung von Lizenzen und Nutzungsrechten - im Einzelfall zu klären)

4.1.

Wiedergabe pro Blatt aus dem Schriftgutarchiv

bis einschl. 1950

€ 20,00

 

 

nach 1950

€ 15,00

4.2.

Wiedergabe von Programmheften, Fotos, Plakaten, Modellen und Filmprojektoren

 

 

4.2.1.

Plakate

p/Stück

€ 65,00

4.2.2.

Modelle, Filmprojektoren

p/Stück

€ 70,00

4.2.3.

Fotos, Programmhefte s/w + Farbe

p/Stück
einschließl. 1950

€ 55,00

 

 

p/Stück nach 1950

€ 40,00

4.3.

Wiedergabe von Tonträgern und Teilen von solchen in Neuproduktionen
- unbeschadet der Lizenzansprüche der Rechteinhaber

p/angef.
Wiedergabeminute

€ 20,00

4.4.

Bearbeitungsaufwand für die Bereitstellung der Archivalien pro Titel/Name/Motiv,
unbeschadet der Nutzung

min

€ 15,00

4.5.

Für das Doubeln von Schaufilmen zur Verwendung in neuen Filmen
- unbeschadet der Lizenzansprüche der Rechteinhaber

 

 

4.5.1.

abgeklammertes Material 16 mm/35 mm-Film

p/Meter

€ 2,00

4.5.2.

Verwendung ganzer Filmrollen 16 mm/35 mm

p/Meter

€ 1,50

4.5.3.

Bearbeitungsaufwand bei Abklammerungsarbeiten

p/angef. Stunde

€ 20,00

4.6.

Bei Zweitverwertung werden jeweils 50 % des Wiedergabeentgeltes gemäß o. g. Position berechnet.


 

 

5.

Marlene Dietrich Collection Berlin (MDCB)

 

Entgeltübersicht bei kommerzieller/gewerblicher Nutzung

5.1.

Dreharbeiten in den Räumen der MDCB

p/Tag

€ 500,00

 

zzgl. Personal für Betreuung

p/Person u. Tag

€ 100,00

5.2.

Recherche für Film/Fernsehen/Druck etc.

p/Stunde

€ 50,00

5.3.

WiedergabeVerwendung in Film/Fernsehen/Druck u. a.

 

 

5.3.1.

Dokumente

p/Stück

€ 100,00

5.3.2.

Fotos

p/Stück

€ 100,00

5.3.3.

Plakate

p/Stück

€ 100,00

5.4.

Ausleihe von 3D-Objekten

2 % des Versicherungswertes
(bis 3 Tage)

 

5.5.

Verwendung von Filmmaterial (-ausschnitten)

p/angef. Min.

€ 750,00

 

Überlassungsbedingungen:
a) Dokumente und Fotos werden in Abzügen, Plakate in Diapositiven leihweise überlassen. Liegen noch keine Abzüge oder Diapositive vor, trägt der Entleiher die Herstellungskosten zusätzlich. Abzüge und Diapositive sind nach Abschluß der Arbeiten dem Archiv der Kinemathek/MDCB zu übergeben. 3D-Objekte werden nur in Ausnahmefällen im Original ausgeliehen.

Versicherung und Transport gehen zu Lasten des Entleihers. Ein Wachmann ist auf Verlangen der MDCB ebenfalls zu Lasten des Entleihers zu stellen.

b) Die Herstellung von Duplikaten erfolgt in Absprache mit der Kinemathek/MDCB; sie erhält nach Abschluß der Arbeiten die Duplikate. Bei aufwendigen Herstellungskosten können diese mit den Entgelten verrechnet werden.

c) Das Nachschneidern von Kostümen, die nach Abschluß der Produktion dem Archiv der Kinemathek/MDCB zu übergeben sind, kann nur über die Kinemathek erfolgen; Originale werden nicht ausgeliehen.

d) Alle Arbeiten erfolgen nur für den vertraglich zu fixierenden Verwendungszweck; eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

e) Die Rechteklärung obliegt dem Benutzer und Entleiher. Die Freistellung von allen Ansprüchen Dritter hat in jedem Fall zu erfolgen.
Im Abspann der Film-/Fersehproduktion und im Impressum des Druckes ist die Stiftung Deutsche Kinemathek - Marlene Dietrich Collection Berlin als Leihgeber zu nennen.

6.

Bibliothek
Für die Benutzung der Bibliothek werden folgende Entgelte erhoben:

 

 

Tag

Halbjahr

Jahr

6.1.

Berufstätige (B)

€ 1,00

€ 15,00

€ 30,00

6.2.

Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Rentner, Auszubildende (S)

€ 1,00

€ 7,50

€ 15,00

6.3.

Ersatzausweis

 

€ 10,00

€ 10,00

6.4.

Überschreitungsentgelt pro Tag + Medieneinheit

€ 0,30

 

 

7.

Filmmuseum
Für den Besuch des Filmmuseums gelten folgende Eintrittspreise:

7.1.

Erwachsene

€ 6,00

7.2.

Ermäßigt
(Studenten, Azubis, Rentner, Arbeitslose, Behinderte, Sozialhilfeempfänger, Wehrdienstleistende)

€ 4,00

7.3.

Schüler

€ 3,00

7.4.

Schulklassen p/Schüler

€ 2,50

7.5.

Begleitpersonen zu Schulklassen

kostenlos

7.6.

Familienkarte (2 Erwachsene, mehrere Kinder)
Welcome Card 25 % ab 2002
Sonderpreis

€ 14,00

7.7.

Gruppentarif: ab 10 Personen, p/Person

€ 4,00

7.8.

Führungen für Gruppen und Einzelbesucher
Voranmeldungen

Sonderpreise

7.9.

Ausleihe Akustikführer

kostenlos

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